Was an Silvester zu beachten ist

Feuerwerkskörper. Foto: ccVision
Feuerwerkskörper. Foto: ccVision


 

Tipps zum richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern

 Der Verkauf und die Abgabe an Jugendliche sind selbst dann verboten, wenn eine schriftliche Vollmacht der Eltern vorliegt.

Fragen über die wesentlichen Bestimmungen über den Verkauf und die Lagerung von Feuerwerksartikeln sind im Internet unter www.gaa.baden-wuerttemberg.de abrufbar. Auskünfte hierzu erteilt aber auch die Gewerbeaufsicht des Amts für Umweltschutz unter Telefon 216-88409.

Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, abgebrannt werden. Die Feuerwerkskörper enthalten explosionsgefährliche Stoffe und können mehr oder minder gefährliche Wirkungen entfalten.

Wichtig: BAM-Kennzeichnung

Man sollte deshalb nur Feuerwerkskörper kaufen, die mit einer in der Europäischen Union gültigen Zulassung, zum Beispiel mit einer Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), gekennzeichnet sind. Deshalb unbedingt darauf achten, dass alle Feuerwerkskörper mit einer Zulassung versehen sind. Die Zulassung  bedeutet nicht, dass die Feuerwerkskörper ungefährlich sind, sondern nur, dass sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher zu handhaben sind.

Das Angebot an Feuerwerkskörpern ist reichhaltig. Tüftler sollten deshalb auf Basteleien verzichten, denn das Hantieren mit Schwarzpulver ist hochgefährlich. Bereits durch Stöße, Reibung, Elektrostatik oder jede Art von Zündquellen kann es zu explosiven Reaktionen kommen. Die gekauften Feuerwerkskörper sollten an einem sicheren und für Kinder nicht zugänglichen Ort aufbewahrt werden.

 

Weitergehende Vorschriften

 

  • Vor dem Starten der Raketen sucht man am besten einen sicheren Startplatz aus. Bäume, Oberleitungen, Tankstellen, Dachvorsprünge oder leicht entzündliche Gegenstände sollten nicht in der Nähe sein. Auch ist es kraft Gesetzes verboten, in unmittelbarer Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern (besonders brandgefährdete Gebäude) und in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen pyrotechnische Gegenstände abzubrennen. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
  • Raketen und Böller sollte man niemals in geschlossenen Räumen anzünden. Es empfiehlt sich, Raketen immer nur senkrecht abzufeuern. Vor dem Zünden der Feuerwerkskörper sollten unbedingt die Gebrauchshinweise beachtet werden.
  • Man sollte Feuerwerkskörper immer mit ausgestrecktem Arm anzünden und danach sofort einen ausreichenden Sicherheitsabstand einnehmen. Blindgänger sollte man niemals erneut anzünden.
  • Mit Feuerwerkskörpern darf nicht nach Personen geworfen oder geschossen werden.
  • Leere Flaschen sind als Startrampe nicht geeignet. Kinder sollten über die Gefahren, die von Feuerwerkskörpern ausgehen können, informiert und während des Abbrennens der Böller beaufsichtigt werden.
  • Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte Mülltonnen geschlossen halten, Balkon und Terrasse leerräumen und Fenster und besonders Dachluken schließen. 
  • Wer Raketen und Böller nach dem Neujahrstag abbrennt, macht sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig und kann mit einer Geldbuße belegt werden.
Bei Bränden und anderen Notsituationen sollte der Notruf 112 oder 110 gewählt werden.

Durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten kann aus einem Silvesterspaß schnell Brandstiftung, Körperverletzung oder Sachbeschädigung werden. Außerdem können zivilrechtlich Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden. Für Kinder und Jugendliche sind Eltern oder andere Aufsichtpflichtige mitverantwortlich.

 

 

Das Verschießen von pyrotechnischer Munition aus erwerbserlaubnisfreien Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ist vom eigenen eingezäunten Grundstück ohne eine waffenrechtliche Erlaubnis nur zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendungssicherheit, also Schießen senkrecht nach oben und nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten, entspricht.

In allen anderen Fällen ist das Schießen mit erwerbserlaubnisfreien Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen außerhalb einer genehmigten Schießstätte auch an Silvester grundsätzlich nicht erlaubt. Dies gilt auch für die Erlaubnisinhaber eines kleinen Waffenscheins.

Vermehrt werden in den letzten Jahren auch sogenannte Himmelslaternen, Himmelsfackeln, Skyballons, Skylaternen oder Wunschlaternen (Mini-Heißluftballons) verwendet. Dabei handelt es sich nicht um Feuerwerk im klassischen Sinn, sondern um ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb, die unter die Vorschriften des Luftverkehrsgesetzes fallen und einer Genehmigung der Regierungspräsidien bedürfen.

Hinweise zu Veranstaltungen an Silvester in Stuttgart:

 



Artikel lesen
Fang endlich an!

Fang endlich an!

Um 300kg zu erreichen braucht man nicht wirklich so viel tun. 100 Kalorien zu viel jeden Tag schaffen wir auch. Und wer da bei Ende findet wächst und wächst. Eigentlich sollten wir den Erfolg der Menschen dieser Sendung bewundern, denn Sie haben es .....
mehr Infos





Kommentare :

Kommentieren Sie diesen Artikel ...

Abonnieren (Nur Abonnieren? Einfach Text freilassen.)


Löschen





 
 
Werbung
Tageszeitungen zum Probe lesen
Lesen Sie Ihre regionale oder überregionale Tageszeitung völlig gratis zur Probe.
Abo Stuttgarter Nachrichten
 
Werben Sie ab 5 Euro
Werden Sie unser Werbepartner!
 






Surftip der Woche:

Verbrecherjagt | Telefonspam | Wohnmobilreisen