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Bürgermeister Hahn erklärte in der Sitzung, dass die Untere Denkmalbehörde in enger Absprache mit dem Landesdenkmalamt dem Abbruch zugestimmt hat. Aus denkmalfachlicher und denkmalschutzrechtlicher Sicht bestünden keine Bedenken. Hahn sagte: "Zentral für das Stadtbild ist: Das Hauptgebäude bleibt erhalten. Die Bahn hat klar gemacht, dass sie den Abriss nicht mehr anstrebt."#
Dies berichtete der Bürgermeister für Städtebau und Umwelt, Matthias Hahn, am Dienstag, 5. November, im Ausschuss für Umwelt und Technik.
Der Annex gehört bautechnisch und bauhistorisch zum bereits abgebrochenen rückwärtigen Gebäudeflügel. Bereits von außen ist erkennbar, dass der Annex nicht zum Hauptgebäude selbst gehört. Das zeigt sich schon am Dachanschluss. Außerdem weist der Annex eine Putzfassade auf, während die Fassade des Hauptgebäudes aus Naturstein besteht. Das Hauptgebäude selbst hat eine historische Ausstattung, die in wesentlichen Teilen erhalten ist und eine bemerkenswerte Qualität aufweist. Nach Auffassung der Denkmalfachbehörden kommt dem Annex im Gegensatz zum Hauptgebäude der ehemaligen Bahndirektion keine besondere Qualität im Hinblick auf den Denkmalwert zu.
Der Annex besteht aus zwei Fensterachsen. Seine Grundfläche beträgt rund 50 Quadratmeter. Über alle sechs Stockwerke ergibt sich eine Gesamtfläche von circa 300 Quadratmeter. Im Vergleich zur oberirdischen Geschossfläche des Hauptgebäudes sind das weniger als drei Prozent.
Eine dauerhafte Sicherung des Annexes würde nach Auffassung der Denkmalschützer zu keinem vernünftigen Ergebnis führen. Sie wäre sehr aufwendig, da die Deckenspannrichtung der Rippendecke parallel zum Flur des abgebrochenen Seitenflügels (Nord-Süd-Richtung) verläuft. Durch Abbruch des rückwärtigen Flügels wurde der Deckenrest zu einer sogenannten "Ein-Feld-Decke", daher müssten alle Deckenbereiche verstärkt werden. In den sechs Geschossen müssten zudem Stahlplatten eingefügt werden, die den Annex am Hauptgebäude verankern. Darüber hinaus müssten alle Stockwerksdecken vollständig und in irreversibler Weise mit Beton ausgegossen werden mit der Folge, dass die Räume des Annexes nicht mehr nutzbar wären.
Mit Blick auf die Eingriffe ins Hauptgebäude bei der Verankerung des Annexes, der kaum noch gegebenen Nutzbarkeit und um die Außenkontur der Bahndirektion wiederherzustellen, wurde dem Abbruch des Annexes unter Auflagen zugestimmt. Unter anderem wird das Dach an der Abbruchkante zu dem ursprünglich vorhandenen Walmdach zimmermannstechnisch ergänzt.
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