Jetzt für nächstes Kindergartenjahr anmelden

Die Einrichtungen bieten in der Regel Anmeldegespräche an. Hierbei können sich die Eltern über die Einrichtung und das pädagogische Konzept, über den Träger, das jeweilige Auswahl- und Aufnahmeverfahren sowie über den Eingewöhnungsprozess informieren und ihr Kind für das neue Kindergartenjahr schriftlich anmelden.#







Bis zum 1. April wird den Eltern von der Einrichtung mitgeteilt, ob ihr Kind zu Beginn des neuen Kindergartenjahrs ab 1. August des Jahres, beziehungsweise zu einem anderen Eingewöhnungszeitpunkt im Herbst des Jahres, aufgenommen werden kann. Umgekehrt ist es wichtig, dass die Eltern bis spätestens 1. Mai an die Einrichtung verbindlich zurückmelden, ob sie das Platzangebot annehmen.

Das beschriebene Anmeldeverfahren gilt für alle Tageseinrichtungen in evangelischer, katholischer und städtischer Trägerschaft. Eltern-Kind-Gruppen und Waldorf-Einrichtungen zum Beispiel haben zum Teil gesonderte Regelungen.
Aufnahmekriterien für städtische und katholische Einrichtungen finden sich im Internet unter www.stuttgart.de/kits, für evangelische Einrichtungen auf www.evang-kindergarten.de.

Bei Fragen zur Anmeldung und zur Kinderbetreuung in Stuttgart können sich Eltern an die Familieninformation des Jugendamtes wenden, E-Mail familieninfo@stuttgart.de, Telefon 216-91020.



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