Ausweispapiere noch gültig?





Die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen kann bis zu vier Wochen, zu Beginn der Reisesaison auch erheblich mehr Zeit in Anspruch nehmen. Eine Verlängerung ungültig gewordener Papiere ist nicht möglich. Um geplante Urlaubs- oder Geschäftsreisen termingerecht antreten zu können, ist es gegebenenfalls erforderlich, sich frühzeitig um die Ausstellung neuer Dokumente zu kümmern. Anträge auf Ausstellung von Reisepässen, Personalausweisen und Kinderreisepässen nehmen die Bürgerbüros der inneren und äußeren Stadtbezirke entgegen. Antragsteller müssen hierzu persönlich vorbeikommen. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 8.30 bis 13 Uhr, Dienstag von 14 bis 16 Uhr und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr. Für den Antrag muss man die bisherigen Ausweispapiere (soweit vorhanden) und/oder sonstige Identitätsnachweise (beispielsweise Geburtsurkunde oder Familienbuch) mitbringen. Außerdem muss die jeweilige Gebühr bezahlt werden in Höhe von 13 Euro (Kinderreisepass), 22,80 Euro (Personalausweis für Antragsteller unter 24 Jahren) beziehungsweise 28,80 Euro (Personalausweis für Antragsteller über 24 Jahren). 37,50 Euro Gebühr sind fällig für einen Pass für Antragsteller bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres beziehungsweise 59 Euro für alle übrigen Passantragsteller. Unbedingt notwendig ist auch ein aktuelles Lichtbild. Dabei gelten folgende Hinweise: Seit 1. November 2005 werden Reisepässe und seit 1. November 2010 Personalausweise mit einem Chip ausgestattet, auf dem biometrische Gesichtsmerkmale gespeichert werden. Dazu muss das Lichtbild bestimmten Anforderungen entsprechen. Auskünfte dazu erteilen die Bürgerbüros. Informationen über die digitalen Lichtbilder finden sich auch auf www.stuttgart.de unter dem Stichwort "Reisepass" oder "Personalausweis". Seit 1. November 2007 werden für Reisepässe zusätzlich zwei Fingerabdrücke mit Hilfe eines Scanners elektronisch erfasst und im Chip gespeichert. Seit 1. November 2010 für den Personalausweis auf Wunsch des Antragstellers ebenfalls. Noch gültige bisherige Reisepässe und Personalausweise müssen nicht umgetauscht werden. Für weitere Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Bürgerbüros gerne zur Verfügung.

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