Bürgerportal für Stuttgart Vaihingen
Wertvolle Tips und Gesetze für ihre Reise ins Ausland. Sie können viel Geld und Ärger sparen wenn Sie sich infomieren.
Die SportRegion Stuttgart stellt auch dieses Jahr wieder unter ein bestimmtes Motto. Nach dem Motto „Sport und Mobilität“ im Jahr 2011 und dem Motto „Olympia“ im Jahr 2012 lautet das Jahresmotto 2013 „Zukunftswerkstatt SPORT“. Ziel ist es, sich Gedanken um die Zukunft des Sports zu machen.
Oberbürgermeister Fritz Kuhn hat am Freitag, 8. März, die Städtische Tageseinrichtung für Kinder in der Meluner Straße 20 in Stuttgart-Vaihingen besucht.
Die Polizei Stuttgart sucht einen 28 Jahre alten Mann, der am Donnerstag (28.02.2013) gemeinsam mit vier weiteren Patienten aus einem Zentrum für Psychiatrie in Zwiefalten geflohen ist.
Das Fanny-Leicht-Gymnasium in Stuttgart Vaihingen lädt Viertklässler und ihre Eltern zu zwei Informationsveranstaltungen ein. Am Donnerstag, den 7. März findet von 19.30 Uhr bis 21.00 Uhr in der Aula der Schule ein Info-Abend für Eltern statt, bei dem über das Bildungsangebot des Gymnasiums informiert wird.
Ab März sind die Beamten der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle und Präventionsbeamte der jeweils örtlich zuständigen Polizeireviere wieder mit dem großen Informationsfahrzeug des Landeskriminalamts Baden-Württemberg in den Stuttgarter Stadtteilen unterwegs und beraten Bürgerinnen und Bürger vor Ort rund um das Thema Einbruchschutz.
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet zwischen dem 1. März und dem 30. September Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen (§ 39 Abs. 5). Ausgenommen davon sind unter anderem Bäume im Wald oder auf gärtnerisch genutzten Grundflächen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte, die den Zuwachs der Pflanzen reduzieren oder notwendig sind, um die Bäume gesund zu erhalten. Umfangreichere Fäll- und Gehölzschnittarbeiten dürfen daher erst wieder im Oktober vorgenommen werden. Nicht verboten sind notwendige und nicht aufschiebbare Verkehrssicherungsmaßnahmen. Mit diesen Regelungen sollen die heimischen Tiere in der jetzt beginnenden Vegetationszeit beim Nestbau und der Aufzucht der Jungtiere geschützt werden.